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Über mich

Susanne Kenel

M.Sc. Molekularbiologie
Professionelle Kinesiologin IAK, Fachschwerpunkt Gehirn
KomplementärTherapeutin mit Branchenzertifikat OdA KT

Susanne Kenel, Professionelle Kinesiologin, M.Sc. Molekularbiologie

Curriculum Vitae

1981-1986
Studium der Molekularbiologie, Master of Science / Universität Basel
1987- 2012
Berufliche Tätigkeit in Forschung, Marketing und Personalwesen
2011-2012
Schulmedizinische Grundlagenausbildung nach EMR und ASCA / Bio-Medica Fachschule Basel. Die Schulmedizinische Grundlagenausbildung umfasst 350 Stunden in Anatomie, Physiologie und Pathologie des Menschen sowie Psychologie, Anamnese, Notfallmassnahmen und Hygiene.
 Diese Ausbildung gehört nach Schweizer Standard zur Erreichung der Krankenkassenanerkennung
2011-2014
Ausbildung zur Professionellen Kinesiologin, Fachbereich Gehirn / IAK GmbH Kirchzarten bei Freiburg
seit 2013
Kurse am Gymnasium Muttenz für Maturanden zum Thema Prüfungsängste und Stressbewältigung
2015
Eröffnung der eigenen Praxis für Kinesiologie in Rheinfelden

Arbeitsweise und Werte

Ich arbeite prozess- und lösungsorientiert. Dabei sind mir Partnerschaftlichkeit, Transparenz, genaues Zuhören und eine sorgfältige Behandlungsweise ausgesprochen wichtig. Meine Werte sind: Respekt, Offenheit, Vertrauen und Verantwortung.



Mitgliedschaften

  • KineSuisse, Berufsverband für Kinesiologie
  • Alumni Basel, Ehemaligenvereinigung der Universität Basel

Ethische Richtlinien

Meine Arbeit orientiert sich an den ethischen Richtlinien der KineSuisse (Schweizer Berufsverband für Kinesiologie). Ausserdem verpflichte ich mich, mein Wissen und Können durch eine permanente bedarfsorientierte Weiterbildung aktuell zu halten.

Grundsätze

Die im Folgenden aufgeführten Grundsätze definieren den partnerschaftlichen Rahmen unserer Arbeit. Sie bilden verbindliche Regeln für das professionelle Handeln der Kinesiologinnen des KineSuisse.

Würde

Die Kinesiologin

  • achtet die Persönlichkeit und die Wertvorstellungen der Klientin.
  • stellt das Wohlergehen der Klientin in den Vordergrund.
  • respektiert die Bedürfnisse und Grenzen der Klientin.
  • respektiert den sozialen, ethnischen und religiösen Hintergrund der Klientin.

Sicherheit

Die Kinesiologin

  • wahrt die körperliche, geistige und seelische Integrität der Klientin.
  • wahrt die Autonomie der Klientin und vermeidet Übergriffe jeglicher Art.
  • wendet nur Behandlungsmethoden an, in denen sie kompetent ist.
  • stellt keine medizinischen Diagnosen und verschreibt keine Medikamente.

Vertrauen

Die Kinesiologin

  • hält sich an die Schweigepflicht.
  • gibt Informationen nur unter ausdrücklicher Einwilligung der Klientin an Dritte weiter.
  • achtet und fördert die Ressourcen sowie die Selbstkompetenz der Klientin.
  • schafft Voraussetzungen, die eine bewusste Teilnahme der Klientin an ihrem Entwicklungsprozess ermöglichen und ihre Selbstverantwortung fördern.

Verantwortung

Die Kinesiologin

  • reflektiert ihre therapeutische Arbeit und bildet sich beruflich und persönlich weiter.
  • erkennt und respektiert ihre beruflichen und persönlichen Möglichkeiten und Grenzen.
  • gewährleistet die Qualität der Therapie und ist bestrebt, diese zu entwickeln.
  • fördert und wahrt das Ansehen des Berufsstandes.

Transparenz

Die Kinesiologin

  • informiert die Klientin über die Methode, die mögliche Dauer und die entsprechenden Kosten einer kinesiologischen Begleitung.
  • respektiert ihre therapeutischen Grenzen und empfiehlt, je nach Situation eine Ärztin oder eine andere Therapeutin aufzusuchen.
  • fördert die Zusammenarbeit und respektiert andere Methoden und deren Anwenderinnen.
  • setzt den Muskeltest professionell ein (siehe Grundhaltung im Umgang mit dem Muskeltest).

Grundhaltung

Grundhaltung im Umgang mit dem Muskeltest

Die Kinesiologin setzt den Muskeltest als körpereigenes Rückmeldesystem ein. Der Muskeltest dient als Werkzeug der Informationsbeschaffung. Das Resultat des Muskeltests ist eine Momentaufnahme und wird im Zusammenhang der aktuellen Thematik der Klientin interpretiert.

Voraussetzungen

Die Kinesiologin

  • ist achtsam im Umgang mit dem Muskeltest.
  • testet zielgerichtet auf der Basis der erarbeiteten Ausgangslage.
  • kennt die anatomischen und physiologischen Hintergründe des Muskeltests.

Anwendung

Die Kinesiologin

  • verwendet den Muskeltest nur mit dem Einverständnis der Klientin.
  • testet einfühlsam und sorgfältig.
  • spricht verbale Aussagen laut und verständlich aus.
  • testet so, dass die Klientin das Resultat physisch und inhaltlich nachvollziehen und einen Bezug zu ihrer Lebenswelt herstellen kann.

Grenzen

Die Kinesiologin

  • setzt den Muskeltest nicht als Entscheidungsinstrument ein.
  • wendet den Surrogattest nur an, wenn die beteiligten Personen im Raum anwesend sind.
  • stellt mit dem Muskeltest keine medizinischen Diagnosen.
  • darf in der Schweiz zugelassene Arzneimittel nur austesten und/oder abgeben, wenn die nötige Ausbildung und Kompetenz vorhanden sind.

Verbindlichkeit

Die KineSuisse-Mitglieder verpflichten sich, diese Richtlinien zu befolgen und sind sich bewusst, dass bei Verletzungen dieser Standesregeln Sanktionen von Seiten des Verbandes ausgesprochen werden können.


Quelle: KineSuisse Berufsverband für Kinesiologie, Leimenstr. 13, 4051 Basel.

Links

  • www.iak-freiburg.de – IAK Institut für angewandte Kinesiologie in Kirchzarten, Freiburg
  • www.kinesuisse.ch – Schweizerischer Berufsverband für Kinesiologie
  • www.emr.ch – Erfahrungsmedizinisches Register (EMR / Kassenanerkennung)

Dank

An dieser Stelle möchte ich mich bei meiner Familie und den Menschen bedanken, die mich auf meinem kinesiologischen Weg begleitet haben und weiter begleiten. Besonders bedanke ich mich bei den Dozenten am IAK, die mir die faszinierende Welt der Kinesiologie nähergebracht haben.