Seit Januar 2018 sind Komplementärtherapeuten verpflichtet mit Tarif 590 in 5-Minuten-Einheiten abzurechnen:
Tarif: CHF 11.00 pro 5 min. / Stundenansatz: CHF 132.00
Rechnungsstellung:
Die Zahlung erfolgt auf Rechnung und wird im Doppel ausgestellt. Den Rückforderungsbeleg reichen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Rechnung ist innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung fallen Mahnspesen an.
Ich bitte Sie die Überweisung per Bankzahlung oder E-Banking zu tätigen.
Bei Einzahlungen über die Post werden die Gebühren nachbelastet.
Vereinbarte Sitzungen, die nicht eingehalten werden können, sind bitte spätestens am Vortag abzusagen. Bei späteren Abmeldungen wird die vereinbarte Behandlung in Rechnung gestellt.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Kinesiologische Behandlungen sind im Rahmen der Zusatzversicherung von den Krankenkassen anerkannt und werden je nach Kasse mit 75-95% der Kosten rückerstattet. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Kasse, ob und wie Sie für Kinesiologie versichert sind.