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Kinesiologische Behandlung

Behandlungsschritte, Dauer, Kosten, Hinweise

Zu Beginn jeder Behandlung steht das persönliche Gespräch, um Ihr Anliegen und das Thema der Sitzung zu klären. Alle weiteren Behandlungsschritte werden mit Hilfe des Muskeltests ausgetestet und ermöglichen so eine individuell ausgerichtete Behandlung, die die persönliche Einzigartigkeit jedes Menschen respektiert.

Eine kinesiologische Behandlung wird üblicherweise liegend und im bekleideten Zustand durchgeführt. Zur Befragung des Körpers verwende ich Fingermodes und berühre bestimmte Akupressurpunkte am Körper, in der Regel Punkte am Kopf, Rumpf und an den Füssen.

  • Behandlungsdauer

    Eine kinesiologische Behandlung bei Erwachsenen dauert in der Regel 90 Minuten.
    Folgesitzungen bei Kindern dauern zwischen 45 und 60 Minuten.

    Die Anzahl der benötigten Behandlungen sowie die Intervalle dazwischen sind individuell und hängen vom Heilungsprozess ab. Es empfiehlt sich, vier bis fünf Behandlungen einzuplanen, im Abstand von einer bis zu 4 Wochen. In den meisten Fällen reichen wenige Sitzungen, um einen nachhaltigen Erfolg zu erzielen.

  • Kosten

    Seit Januar 2018 sind Komplementärtherapeuten verpflichtet, mit Tarif 590 in 5-Minuten-Einheiten abzurechnen:

    Tarif: CHF 11.00 pro 5 min. / Stundenansatz: CHF 132.00

    Rechnungsstellung:

    Die Zahlung erfolgt auf Rechnung und wird im Doppel ausgestellt. Den Rückforderungsbeleg reichen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Rechnung ist innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung fallen Mahnspesen an.

    Ich bitte Sie, die Überweisung per Bankzahlung oder E-Banking zu tätigen.

    Bei Einzahlungen über die Post werden die Gebühren nachbelastet.

    Vereinbarte Sitzungen, die nicht eingehalten werden können, sind bitte spätestens am Vortag abzusagen. Bei späteren Abmeldungen wird die vereinbarte Behandlung in Rechnung gestellt.

    Kostenübernahme durch die Krankenkassen

    Kinesiologische Behandlungen sind im Rahmen der Zusatzversicherung von den Krankenkassen anerkannt und werden je nach Kasse mit 75-95 % der Kosten rückerstattet. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Kasse, ob und wie Sie für Kinesiologie versichert sind.

  • Rechtliche Hinweise

    Meine Arbeit stellt keinen Ersatz für eine ärztliche Diagnose und Behandlung einer Krankheit dar. In der Kinesiologie werden keine Diagnosen gestellt und sie verschreibt auch keine Medikamente. Wegen kinesiologischen Sitzungen sollte deshalb weder eine schon laufende Behandlung unterbrochen oder abgebrochen werden, noch eine erforderliche Therapie hinausgeschoben oder unterlassen werden. Für psychiatrische Krankheitsbilder und akute Krisen sind ausschließlich Psychotherapeuten zuständig.